Erstbelehrung
§43 Infektionsschutzgesetz
Dr. med. K. Schnell
Willkommen auf unserer Homepage.
Wir bieten Online-Belehrungen gemäß
§ 43 IfSG an.
Erstbelehrung
§ 43 IfSG
Dr. med. Klaus Schnell
Die Belehrung erfolgt ausschließlich als online-Meeting über Zoom,
montags um 18:00 Uhr, dienstags um 12:45 Uhr, donnerstags um 12:45 Uhr.
Klicken Sie hier um die Belehrung zu starten:
Wer muss belehrt werden?
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch ihr Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt (Dr. K. Schnell ist dazu vom Gesundheitsamt Coburg beauftragt)
1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen
ODER
2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Wie erfolgt die Belehrung?
Die Belehrung erfolgt ausschließlich als online-Meeting über Zoom, jeweils montags um 18:00 Uhr, dienstags um 12:45 Uhr und donnerstags um 12:45 Uhr.
Sie müssen sich NICHT vorher anmelden. Die Vorgehensweise finden Sie im Folgenden exakt beschrieben:
Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC pünktlich!!! zur angegebenen Zeit den folgenden Link:
Nach Anklicken des Links betreten Sie einen virtuellen Warteraum. Warten Sie bitte, bis Sie aufgerufen werden.
Wie erhalte ich eine Bescheinigung?
Übermitteln Sie uns NACH erfolgter Belehrung (Anwesenheitskontrolle!) über das Kontaktfomular Ihre Daten:
Holen Sie Ihre Bescheinigung ab dem folgenden Werktag persönlich in der Praxis K'Itz, Judengasse 49, 96450 Coburg ab.
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr; Mo, Di, Do 14:00 - 17:00 Uhr
Bei Abholung bezahlen Sie bitte 20 EUR bar.
Bescheinigung per Post
Sie können uns auch NACH erfolgter Belehrung (Anwesenheitskontrolle!) ein vorfrankiertes (1.80 EUR) mit Ihrer Adresse versehenes großes Briefkuvert, 20 EUR in bar und folgende Angaben zuschicken:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Arbeitgeber
- Telefon- oder Mobil-Nr. für evtl. Rückfragen
Sie erhalten in diesem Fall Ihre Bescheinigung per Post.
Senden Sie Ihre Daten an:

Klicken Sie hier um die Belehrung zu starten: